Tutorial Kassenbuchführung, Teil 1: Verschärfte Anforderungen seit 1. Januar 2017

Seit 01.01.2017 gelten neue, verschärfte Anforderungen bei der Führung des Kassenbuches und der Kassenführung! Wer jetzt nicht handelt, hat das Nachsehen. Dieses kann existenzbedrohend sein!

Unternehmer, die überwiegend mit Bargeldgeschäften zu tun haben, rücken noch weiter in den Fokus der Finanzbehörden und müssen ab 2017 mit verschärften Prüfungen ihrer Kassensysteme und Kassenbücher rechnen. Grund dafür sind die strengere Definition der elektronischen Kassenführung aus dem Jahre 2010 sowie die 2014 aktualisierten Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung und des Datenzugriffs (GoBD).

Wann gelten die verschärften Anforderungen?

Bislang gab es einen Aufschub für die Umsetzung in der Praxis, doch nun endet die Übergangsfrist. Ab Januar 2017 sind die Regeln zwingend anzuwenden. Wer dann dagegen verstößt, zieht bei Betriebsprüfungen den Kürzeren. Und das kann teuer werden.

Für wen gelten die verschärften Anforderungen?

Wenn Sie ein bargeldintensives Unternehmen betreiben und Betriebsprüfungen künftig ruhig entgegen sehen möchten, sollten Sie Ihre Prozesse rund um die Aufzeichnung Ihrer Bargeschäfte bzw. Kassenbuchführung jetzt genau unter die Lupe nehmen. Nur so können Sie noch rechtzeitig gegensteuern.

Nach Auffassung der Finanzverwaltung handelt es sich um ein bargeldintensives Unternehmen, wenn mehr als 10 Prozent aller Erlöse in bar vereinnahmt werden. Die neuen Regeln zur GoBD gelten sowohl für moderne elektronische bzw. PC-Kassensysteme als auch für die althergebrachte „offene Ladenkasse“. Daher sollten alle Unternehmen einen Kassencheck vornehmen.

Warum wurden die Kassenbuchführung verschärft?

Auch wenn in Deutschland keine Pflicht für Registrierkassen besteht, nutzen die meisten Unternehmen, die Bargeld einnehmen, Registrier- oder PC-Kassen. Aufgrund der bislang leichten Manipulationsmöglichkeiten sind Anforderungen an die elektronische Kassenbuchführung besonders hoch. Mit Schreiben vom 26. November 2010 hatte das Bundesfinanzministerium die Regeln Bargeschäften verschärft. Die Kassenbuchführung steht seitdem verstärkt im Fokus von Betriebsprüfungen. Im Falle der Löschung aufbewahrungspflichtiger Daten oder bei fehlender Aufbewahrung ist die Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung nicht gegeben. Neben einem Bußgeld erfolgt in diesem Fall für die Grundlage der Besteuerung eine Schätzung vom Finanzamt, die oftmals sehr hoch ausfallen und ggf. die Existenz eines Unternehmens bedrohen können.

Was passiert, wenn ich mich an die Anforderungen halte?

Verwirft der Betriebsprüfer das Kassenbuch als nicht ordnungsgemäß, ist der Unternehmer schon in Teufels Küche: Das Finanzamt wird sicher nicht zu seinen Gunsten schätzen.

Und spätestens, wenn eine fehlerhafte Kassenführung den Verlust der Ordnungsmäßigkeit der gesamten Buchführung (und des Vertrauens des Fiskus) zur Folge hat und die Buchführung damit keine Beweiskraft mehr entfaltet, wünscht sich der Unternehmer, sich früher mit diesem leidigen Thema beschäftigt zu haben.

Lesen Sie in unserem Teil 2:

Welche Anforderungen muss ich bei der Kassenführung erfüllen?

 

Tutorial Kassenbuchführung, Teil 1
Tutorial Kassenbuchführung, Teil 1
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