Selbständig und erkältet: Was Sie bei Krankheit tun sollten

Der Kopf dröhnt und alle Glieder schmerzen. Außerdem heute noch der wichtige Kundentermin oder die nahende Deadline für ein Projekt – was also tun? Krankheiten sind nervig, schmerzhaft – und können für Selbständige extrem gefährlich werden.

Rechtliche Grundlage bei kranken Selbständigen

Der große Vorteil von Selbständigen ist im Krankheitsfall der große Fluch. Selbständige sind zwar auch krankenversichert, aber Krankengeld bekommen wir keines. Selbständige müssen sich… genau, selbstständig darum kümmern.

Was machen Sie nun aber als Selbständiger oder Unternehmer, wenn Sie krank sind?

1. Termine verschieben

Am einfachsten – besonders wenn Sie nur leicht erkältet sind – sind Neuterminierungen. Ein ehrliches Gespräch kann häufig bereits Probleme beseitigen, bevor sie entstehen.
Fragen Sie Ihren Geschäftspartner einfach ob eine spätere Deadline oder längere Abgabefrist auch möglich ist.

2. Ersatz finden

Falls Ihr Kunde auf dem Abgabetermin besteht können Sie auch einen Ersatz finden, also einen anderen Selbständigen, der den Auftrag für Sie erledigt oder Ihnen dabei hilft.

Achtung: Solche Kooperationen sollten immer mit dem Kunden abgesprochen werden, besonders wenn sensible unternehmensinterne Daten betroffen sind.

3. Ausfallen lassen

Im schlimmsten Fall muss die Präsentation ausfallen oder das Projekt gecancelt werden. Das ist für alle Seiten unangenehm (vor allem, weil Sie dann natürlich nicht bezahlt werden), aber bedenken Sie: Ihre Gesundheit ist wichtig! Auch leichte Krankheiten können sich, wenn sie nicht behandelt werden, verschleppen und im schlimmsten Fall zu einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit führen.

4. Vorsorgen

Das hilft zwar im aktuellen Fall nicht, aber kann vorbeugen. Was ist zu beachten, um gesund zu bleiben?

  1. Genug schlafen (Täglich sollte ein gesunder Erwachsener mindestens 6 bis 8 Stunden schlafen)
  2. Regelmäßig Sport treiben (Meine persönliche Challenge: Maximal drei Tage ohne Sport; aber jede Bewegung hilft, also häufiger mal zu Fuß laufen, die Treppe nehmen oder aufs Auto verzichten)
  3. Ausgewogen ernähren (Das Schnitzel oder die Currywurst sind weiterhin erlaubt, aber bitte in Maßen und nicht in Massen; der Körper und vor allem der Darm reagieren sehr empfindlich auf zu viel Fette und schwere Speisen)

Krankengeld mit gesetzlicher Zusatzversicherung

Wenn Sie bereits freiwillig gesetzlich versichert sind (wichtig: gesetzlich), können Sie bei Ihrer Krankenversicherung eine sogenannte Wahlerklärung abgeben. Dann erhalten Sie analog zum Angestellten ab dem 43. Tag Ihrer Krankschreibung Krankengeld. Wichtig ist, dass Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) versichert sind und den derzeit regulären Beitragssatz von 15,6 Prozent plus Zusatzbeitrag zahlen (der sogenannte Basisschutz).

Bei Krankenkasse nachfragen

Am besten klären Sie das schon mit Ihrer Krankenkasse, wenn Sie gesund sind. Viele Versicherungen und Kassen bieten Zusatzversicherungen, Prämien usw. an für den Krankheitsfall.

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