Als Freiberufler gesetzlich krankenversichert?

Grundsätzlich müssen sich auch Freiberufler seit 2009 krankenversichern. Bestimmte Gruppen von ihnen wie Künstler, Publizisten und Landwirte waren auch vorher schon in der Pflicht. Freiberufler stehen bei der Wahl Ihrer Krankenversicherung allerdings vor der Wahl. Anders als abhängig Beschäftigte können sie sich sowohl gesetzlich als auch privat versichern und zwar unabhängig von ihren Einkünften.

Klassischerweise wählte diese Berufsgruppe in der Vergangenheit die private Krankenversicherung (PKV). Deren Leistungsumfang ist generell höher und bei einem Eintritt in jungen Jahren spart sich der Freiberufler auch noch Geld durch geringe Beiträge.

Mittlerweile entscheiden sich Freiberufler jedoch unter Umständen auch für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Wir haben uns die Vor- und Nachteile der Varianten PKV und GKV für Freiberufler genauer angesehen und geben einige Tipps, die Ihnen die Wahl erleichtern sollen.

Vorab – wer ist überhaupt Freiberufler?

Der Begriff Freiberufler wird nicht selten für Berufe verwendet, bei denen er per Definition gar nicht greift. Nach §18 des Einkommensteuergesetzes (EStG) gehören die sogenannten Katalogberufe zu den Freiberuflern:

  • Heilberufe, z.B. Ärzte, Heilpraktiker und Krankengymnasten
  • Rechtsberatende und wirtschaftsberatende Berufe, z.B. beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer, Steuerberater, Anwälte, Wirtschaftsprüfer
  • Technisch-wissenschaftliche Berufe, z.B. Handelschemiker, Lotsen, Ingenieure, Architekten
  • Medien- und Sprachberufe, z.B. Dolmetscher, Journalisten, Bildberichterstatter

Weiterhin definiert das EStG die Tätigkeit als Freiberufler als eine in Selbständigkeit ausgeübte künstlerische, wissenschaftliche, schriftstellerische, erzieherische oder unterrichtende Tätigkeit, die auf einer besonderen Qualifikation beruht. Ein Hochschulstudium im jeweiligen Bereich ist i.d.R. eine formale Legitimation. Der Freiberufler unterliegt dabei nicht der Gewerbepflicht und hat kein Gewerbe angemeldet. Daher reicht ihm im Bereich Buchhaltung auch eine einfache Einnahmenüberschuss-Rechnung.

Kann der Freiberufler frei wählen?

Bei Freiberuflern besteht kein Zwang, sich gesetzlich krankenversichern zu lassen. Anders als Angestellte können Freiberufler, so wie andere Selbständige auch, unabhängig von der Höhe Ihrer Einkünfte in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln.

Privat vs. Gesetzlich

Betrachten wir zunächst die häufiger gewählte private Krankenversicherung. Deren Beiträge richten sich nach Alter und Gesundheitszustand, weshalb sie besonders in jungen Jahren oft deutlich geringer sind als in der GKV, und dass bei besseren Leistungen.

Pro PKV

  • Anpassung individueller Leistungen und Kosten an die eigenen Bedürfnisse
  • Start mit niedrigem Tarif möglich -> bei Bedarf aufstockbar
  • Selbstbeteiligungen möglich um Tarifprämie zu drücken
  • Lebenslange Garantie über den Versicherungsschutz -> Leistungen können, anders als in der GKV, nicht einfach gekürzt oder gestrichen werden
  • Erstattung von Beiträgen bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen üblich -> i.d.R. mehrere Monatsbeiträge oder prozentualer Anteil, je nach Gesellschaft
  • Größere Planungssicherheit -> fixe Kosten, die sich nicht wie in der GKV je nach Einkommen verändern

Contra PKV

  • Wechsel zurück in die PKV schwierig, besonders wenn der Versicherte älter als 55 ist (s.u.)
  • Kinder müssen zusätzlich versichert werden → keine Familienversicherung wie in der GKV
  • Beiträge steigen im Alter wegen des i.d.R. schlechteren Gesundheitszustandes → dies wird allerdings teilweise über die Bildung von Altersrückstellungen kompensiert

In Bezug auf den ersten Punkt gilt: Tritt der Versicherte wieder eine Tätigkeit als angestellter Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze an, wird er automatisch wieder versicherungspflichtig und kann in die GKV. Gleiches gilt für den Fall dass der Versicherte arbeitslos wird. Schwierig wird es aber, wenn der Versicherte bereits 55 Jahre oder älter ist. Eine Rückkehr ist dann schwierig bis unmöglich. Hintergrund ist hier die Absicht des Gesetzgebers, zu verhindern, dass sich Versicherte in jungen Jahren zu sehr günstigen Beiträgen die Vorteile der PKV sichern, um dann im Alter vor den höheren Beiträgen zurück in die günstigere GKV zu flüchten. Das widerspricht dem Solidarprinzip der GKV.

Wenden wir uns nun der seltener gewählten gesetzlichen Krankenversicherung zu. In besonderen Fällen kann diese die bessere Alternative sein, besonders dann wenn der Freiberufler Familie und Kinder hat.

Pro GKV

  • Kostenlose Familienversicherung -> besonders bei mehreren Kindern ein großer Kostenvorteil
  • Im Alter i.d.R. günstiger -> Hier ist zu berücksichtigen, dass Rentner in der Regel ein geringeres Einkommen haben und die Beiträge in der PKV im Alter wegen der steigenden Gesundheitsausgaben nach oben gehen
  • Zusatzleistungen bei Bedarf buchbar, um zu den Leistungen der PKV aufzuschließen (s.u.)
  • Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit (mittels Wahlerklärung bei Eintritt in die GKV

Gesetzlich Versicherte können mit Hilfe von privaten Zusatzpolicen ihre Leistungen in bestimmten Bereichen gezielt verbessern (bspw. eine Chefarztbehandlung oder ein Einbettzimmer bei Krankenhausaufenthalten) . Hier ist allerdings zu berücksichtigen, dass dadurch die ohnehin schon hohen Beiträge zusätzlich steigen.

Contra GKV

  • In jungen Jahren in aller Regel deutlich teurer als die PKV → üblicherweise ist für einen Freiberufler der Höchstsatz (635 €, Stand 2017) zu zahlen (s.u.)
  • Starres Beitragssystem, keine Flexibilität bei der Höhe der Beiträge wie in der PKV
  • Schwache Leistungen bei Krankheit im Ausland im Vergleich zur PKV (aufstockbar durch Zusatzpolicen)
  • Generell schlechtere Gesundheitsleistungen als in der PKV

Da sich die Beiträge in der GKV grundsätzlich nach dem Einkommen richten, und der Gesetzgeber bei einem Freiberufler von einem überdurchschnittlichen Einkommen ausgeht, wird meist von Beginn an der höchste Beitrag verlangt. Versicherte können über einen Einkommensnachweis den Beitrag aber auf den ermäßigten Satz senken.

Achtung: Das Krankentagegeld nicht vergessen

Angestellte Arbeitnehmer erhalten von Ihrem Arbeitgeber im Falle längerer Krankheit 6 Wochen lang weiterhin ihr Gehalt. Anschließend (ab dem 43. Tag) springt die gesetzliche Krankenkasse mit dem Krankengeld ein. Freiberufler und Selbständige haben keinen Arbeitgeber, der Ihnen eine Lohnfortzahlung zahlt. Deshalb sollten sie sich um die Absicherung in den ersten 6 Wochen selbst kümmern. Hier kommen die Wahltarife zum Krankengeld ins Spiel. Ist ein Freiberufler gesetzlich versichert, kann er danach Krankengeld von seiner Versicherung erhalten – wenn er eine Wahlerklärung dazu abgegeben hat. Durch diese steigt sein Beitragssatz auf das reguläre Niveau von 15,5% statt der ermäßigten 14,9%, die Freiberufler und Selbständige normalerweise in der GKV zahlen. Generell empfiehlt sich, die Angebote der gesetzlichen Krankenkassen mit denen der privaten Krankentagegeldversicherungen zu vergleichen. Auch eine Trennung der beiden Absicherungen kann von Vorteil sein.

Fazit

Welche Variante für den Freiberufler besser geeignet ist kann nicht pauschal beantwortet werden, wenngleich die Tendenz klar in Richtung der PKV geht. Das muss jeweils für den Einzelfall entschieden werden. Ausschlaggebende Faktoren sind wie eingangs erwähnt grundsätzlich das Eintrittsalter, der Gesundheitszustand, der Beruf bzw. die Branche, die zu versichernden Leistungen und die Zahl der Kinder.

Vorerkrankungen sind generell ein großes Problem wenn man privat versichert sein möchte, weil sie die Versicherungsprämie entweder stark verteuern oder generell den Eintritt erschweren beziehungsweise unmöglich machen. In der PKV steht aber der Basis-Tarif immer zur Verfügung. Dieser unterscheidet sich kaum von den Leistungen der GKV. Ist ein Versicherter einmal in der PKV bleibt er dort statistisch gesehen ein Leben lang. Umfragen zeigen regelmäßig, dass ca. 95% der privat krankenversicherten Personen mit Ihrer Versicherung zufrieden sind.

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Magnus Gernlein
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Magnus Gernlein

Magnus Gernlein leitet das Kooperationsmanagement der freelancermap GmbH, einer der führenden Projektbörsen für IT-Freelancer und Projektanbieter in Deutschland. Darüber hinaus ist er mit dem Thema Datenschutz betraut. In seiner Freizeit befasst er sich intensiv mit Open Source-Software und -Betriebssystemen und testet gerne die neuesten Gadgets aus der IT-Branche.