Barlohn vs. Sachbezug – Was ist was?

Mittlerweile gibt es viele alternative Möglichkeiten, um als Arbeitgeber seinen Mitarbeitern einen finanziellen Zuschuss zugutekommen zu lassen. Prinzipiell ist das natürlich eine gute Sache. Schließlich können Unternehmen die Ausgaben von der Steuer absetzen und die Angestellten haben mehr Geld im Portemonnaie als vorher.

Doch wie sieht es mit der Besteuerung des Arbeitnehmers aus? Kann dieser Gutscheine, Zuschüsse etc. einfach so annehmen oder lauert irgendwo ein Haken? Ausschlaggebend dafür ist in der Regel die Frage, ob es sich um Barlohn oder Sachbezug handelt. In diesem Ratgeber erfahren Sie mehr!

Was ist Barlohn?

Beim Barlohn, auch als Geldlohn bezeichnet, handelt es sich um Ihr Arbeitsentgelt. Dieses erhalten Sie entweder als Überweisung auf Ihr Konto oder bar auf die Hand. Heutzutage wird jedoch in den meisten Fällen ein bargeldloser Transfer durchgeführt. Barlohn müssen Sie ganz normal in Ihrer Steuererklärung geltend machen und dementsprechend Lohnsteuer entrichten.

Was sind Sachbezüge?

Sachbezüge, auch Sach- oder Naturallohn genannt, stellend heutzutage selten eine Form der direkten Bezahlung dar. Verwendung finden sie mittlerweile eher in Unternehmen als Zuschüsse, um beispielsweise eine Arbeitsstelle interessanter für Bewerber zu gestalten oder um als Alternative zur Gehaltserhöhung zu fungieren.

Beispiele wären unter anderem:

  • Tankgutscheine
  • Geburtstagsgeschenke
  • Zuschüsse für Versicherungen

Unternehmen können Sachbezüge nicht nur an ihre Mitarbeiter, sondern ebenfalls an die eigenen Kunden oder Vertragspartner „auszahlen“. Dies ist zum Beispiel oft bei der Zusammenarbeit mit Bloggern oder Influencern der Fall. Diese werden dafür bezahlt, ein bestimmtes Produkt zu bewerben oder über ein gezieltes Thema zu schreiben. Als Arbeitsentgelt erhalten sie keinen Barlohn, sondern Gutscheine, Eintrittskarten oder Waren des Herstellers. Wichtig ist in diesem Fall, dass alles richtig auf der Rechnung ausgewiesen wird. Dabei kann Ihnen unter anderem ein entsprechendes Rechnungsprogramm (u.a. hier gesehen) helfen, damit Sie keinen Eintrag vergessen.

Auswirkungen auf die Freigrenze bzw. Lohnsteuer

Sowie sozialsteuer- als auch lohnsteuerrechtlich ist eine Einstufung in Bar- oder Sachlohn zwingend notwendig. Denn je nachdem, worum es sich handelt, hat es Auswirkungen auf Ihre Freigrenze bzw. auf Ihre Lohnsteuer.

Doch was bedeutet Freigrenze eigentlich?

Sofern ein geldwerter Vorteil einen monatlichen Wert von 44 Eure nicht überschreitet, ist er steuerfrei. Entscheidend ist jedoch der Grund des Zuschusses.

Was bedeutet das für Sie konkret?

Im Allgemeinen lässt sich Folgendes sagen: Sofern der Sachlohn an einen bestimmten Verwendungszweck gebunden ist und wenn Sie nur begrenzt über den Betrag verfügen dürfen, hat der Zuschuss keinerlei Auswirkungen auf Ihre Lohnsteuer. Es gibt jedoch sogenannte Grauzonen, bei denen sich die Einstufung als schwierig erweist.

Verdeutlicht wird dieser Umstand an einem Beispiel:

Arbeitgeber nehmen oftmals die Möglichkeit in Anspruch, ihre Mitarbeiter durch Zusatzkrankenversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen oder betriebliche Altersvorsorgen abzusichern. Diese Angebote werden von Arbeitnehmern auch sehr gern in Anspruch genommen. Zahlt Ihr Unternehmen die Beiträge und bleiben diese unter der Freigrenze, haben Sie keinerlei steuerliche Nachteile zu befürchten. Schließlich handelt es sich beim Versicherungsnehmer um Ihre Firma, auch wenn Sie die Person sind, welche letztendlich vom Inhalt des Vertrages profitiert.

Anders verhält es sich jedoch, wenn Sie der private Versicherungsnehmer sind und Ihr Arbeitgeber „lediglich“ einen bestimmten Betrag bezuschusst. Dann handelt es sich um einen sogenannten Barlohn, der sowohl sozialversicherungs- als auch lohnsteuerpflichtig ist. Entsprechende Informationen  sowie einen dazu passenden Gerichtsbeschluss finden Sie hier. Wenn Sie unsicher sind, um welche Art Lohn es sich in Ihrem Fall handelt, sollten Sie sich im Vorfeld sowohl mit Ihrem Arbeitgeber als auch mit einem Steuerberater zusammensetzen und Ihre Optionen abwägen. Denn prinzipiell muss eine Einstufung als Barlohn nicht zwingend etwas Schlechtes sein.

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