Gesetzesänderungen 2017: So nutzen Selbständige die neuen Regelungen
Mit jedem neuen Jahr gibt es auch verschiedene Änderungen in Steuer-, Arbeits-, Finanzrechten und so weiter. Welche von den Änderungen sind für Selbständige wichtig?
1. Steuererklärung: Spendenbescheinigungen unnötig
Bislang musste jede Spende an karitative, kirchliche, mildtätige oder gemeinnützige Organisationen oder Vereine steuerlich nachgewiesen werden, damit sie absetzbar sind. Das hieß Kontonachweise, Zahlungsbelege o.Ä. mussten an das Finanzamt übermittelt werden. Für Spenden ab dem 1. Januar 2017 gilt das nicht mehr. Ab sofort sind alle Spenden nachweisfrei; das heißt: Spenden müssen in der Steuererklärung weiter angegeben werden, doch ist ein Nachweis nur auf Anfrage des Finanzamtes nötig.
2. Pauschbetrag für Umzug steigt
Müssen Sie beruflich bedingt umziehen können Sie als Selbständiger die Umzugskosten häufig als Betriebsausgaben (bei nicht selbständigen Personen sind das Werbungskosten) angeben. Dafür gibt es in der Steuer festgelegte Pauschbeträge, die sich ab 1. Februar 2017 erhöhen. Der Pauschbetrag für Umzüge nach dem 31. Januar 2017 beträgt laut Steuerzahlerbund für 764,- € (Ledige) bzw. 1528,- €. Bis Ende Januar 2017 sind es nur 746,- € bzw. 1493,- € für Ehepaare.
3. Für Arbeitgeber: Ihre Angestellten können E-Autos steuerfrei aufladen
Ab 1. Januar 2017 können laut Steuerzahlerbund Angestellte im kostenlos oder verbilligt Elektrofahrzeuge im Betrieb des Arbeitgebers aufladen. Die Regelung gilt für reine Elektrofahrzeuge, Hybridfahrzeuge und zugelassene Elektrofahrräder und ist bis Ende 2020 befristet.
4. Für Immobilienbesitzer: Neue Förderung von Ökostrom
Von 2017 an wird die Förderung von Ökostrom umgestellt. Mit der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erhalten Betreiber größerer Windparks oder Solaranlagen sowie von Biogas-Anlagen künftig für eingespeisten Strom keine feste, gesetzlich festgelegte Vergütung mehr. Stattdessen werden neue Projekte ausgeschrieben. Wer am wenigsten Subventionen pro Kilowattstunde Strom verlangt, erhält dann den Zuschlag.
5. Keine Roaminggebühren im Ausland
Ab 15. Juni 2017 werden Roaming-Gebühren im EU-Ausland abgeschafft. Wer also bislang immer teure Auslandsgespräche führen musste oder viel in den europäischen Nachbarländern herumreiste, kann also billiger telefonieren. Laut Bundesnetzagentur bedeutet das also kostenfreie Mobilfunknutzung in allen 28 EU-Mitgliedsstaaten.
Aber Achtung! Die vergünstigen Preise gelten nur für Länder der europäischen Union. Dazu zählen nicht die Schweiz, nicht Norwegen und bald auch nicht mehr das Vereinigte Königreich. Außerdem ist der Gesetzesbeschluss auch noch nicht komplett in trockenen Tüchern. Es kann sich noch einiges ändern.
Bonus: Einmaliger zusätzlicher Feiertag
Selbständige arbeiten zwar auch an Wochenenden, aber für die eigenen Planungen sind Ferien oder Feiertage wichtig. Aufgrund des 500. Reformationsjubiläums – dem Anschlag der 95 Thesen zum Ablasshandel der Kirche durch Martin Luther an die Wittenberger Schlosskirche – ist der 31. Oktober 2017 ein bundesweiter Feiertag. Das gilt nur für das Jahr 2017.
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