Die eigenen Ideen schützen – so klappt’s!

Kreativen Köpfen entspringen manchmal spontane Geistesblitze, die den Grundstein für eine erfolgreiche Geschäftsidee legen. Die Verwirklichung davon dauert jedoch meist etwas länger als der Einfall und so entsteht der Wunsch, die eigene Idee schützen zu lassen – und das möglichst bevor einem jemand anderes bei der Umsetzung zuvorkommt.

Wann gilt das Urheberrecht?

Grundsätzlich gilt für eine reine Geschäftsidee noch kein Schutz. Der Gesetzgeber möchte schließlich, dass die Verbreitung von kreativen Ideen gefördert wird. Laut dem UrhG kann die alleinige Idee also nicht geschützt werden, sondern nur deren Umsetzung, also Werke wie etwa Romane, Gedichte, Musik, Drehbücher, Computerprogramme, Zeichnungen etc. Voraussetzung ist, dass sie von Menschen geschaffen werden und ein gewisses Maß an Individualität und Kreativität aufweisen.

Das Urheberrecht ist im Urheberrechtsgesetz (UrhG) festgeschrieben. Darin steht: Das Urheberrecht besteht automatisch nachdem ein Werk geschaffen wurde und muss nicht extra angemeldet werden. Danach darf der Urheber allein bestimmen, wann und wie sein Werk der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Ohne dessen Genehmigung ist das nämlich erst einmal nicht möglich. Wird das Werk ohne Zustimmung des Urhebers verwendet, kann er sich wehren und eine Urheberbezeichnung und Vergütung verlangen.

Das Urheberrecht erlischt erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Bis dahin können die Erben über eine Veröffentlichung entscheiden, danach ist es jedoch frei verfügbar. Doch welche Optionen gibt es sonst noch zum Schutz einer Idee bzw. deren Umsetzung?

Diese Möglichkeiten zum Schutz der Ideen gibt es

Wird die Idee ausformuliert bzw. greifbar gemacht, kann sie auch anderweitig geschützt werden, bevor sie sich jemand anders unter den Nagel reißt. Um einem Ideenklau entgegenzuwirken, gibt es verschiedene Maßnahmen, die infrage kommen.

Ein Patent anmelden

Wenn Sie etwas erfunden haben, das gewerblich nutzbar ist, können Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) ein Patent anmelden. Voraussetzung dafür ist, dass die Erfindung auch tatsächlich neuartig ist. Einzelne Teile der Erfindung dürfen zwar schon bestehen, das Gesamtkonstrukt der Einzelteile in genau dieser Form jedoch nicht.

Wenn das DPMA die Erfindung geprüft und ein Patent erteilt hat, gilt es dann für 20 Jahre. Die Anmeldung ist jedoch nicht gerade billig und es fallen auch jährliche Gebühren an. Als etwas günstigere Alternative gibt es deshalb auch die Anmeldung als Gebrauchsmuster, auch „kleines Patent“ genannt. Es ist schneller beantragt und kostet weniger, dafür ist der Schutz weniger umfangreich und gilt auch nur für maximal 10 Jahre.

Eine Marke schützen lassen

Laut dem Markengesetz ist es möglich, die Marke, unter der die Idee vertrieben wird, schützen zu lassen. Diese kann dabei sowohl aus Wort-, Bild- oder Hörzeichen bestehen und beispielsweise ein Logo oder Jingle sein. Vor allem für den Vermögenswert einer Marke ist es vorteilhaft, sie schützen zu lassen. Ist die Marke bei der DPMA angemeldet, gilt der Schutz im Prinzip auf unbegrenzte Zeit. Doch auch hier fallen wieder Gebühren an.

IPI-Nummer beantragen

Komponisten oder Autoren können ihr Werk bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) eintragen lassen. Dort erhält es dann eine eigene Interested-Parties-Information-Nummer (IPI-Nummer) und ist geschützt. Der Vorteil ist, dass man dann eindeutig als Urheber des Werkes gilt und das auch weltweit nachgewiesen werden kann.

Designrecht geltend machen

Dreidimensionale, materielle Gegenstände oder zweidimensionale Muster können ebenfalls geschützt werden. Der Schutz betrifft dabei aber nicht die allgemeinen Formen, sondern die spezifische Verwendung davon als Produkt. Dazu muss das Muster einfach beim DPMA eingetragen lassen werden. Danach besteht ein Schutz für 5 Jahre, der auf 25 Jahre verlängert werden kann.

So sollten Sie vorgehen, um die eigenen Ideen zu schützen

Wie sollte man also am besten vorgehen, wenn man eigene digitale oder materielle Idee schützen möchte? Hier sind die wichtigsten Schritte, um kreative Einfälle zu beschützen.

1. Geheimhaltung

Wenn eine Idee entsteht, sollte sie erst einmal möglichst geheim gehalten werden, damit nicht ein Dritter der Umsetzung zuvorkommt. Vor allem, wenn es schon eine materielle Ausgestaltung der Idee gibt, sollte sie sicher aufbewahrt werden, am besten in einem feuerfesten Dokumentensafe. Achten Sie außerdem darauf, dass alle digitalen Dokumente passwortgeschützt sind.

Unter Umständen kann auch ein Non-Disclosure-Agreement (NDA), also eine Vertraulichkeitserklärung, sinnvoll sein. Darin wird geregelt, dass alle Geschäftspartner die Daten vertraulich behandeln und nicht an Dritte weitergeben.

2. Eigenrecherche und Dokumentation

Informieren Sie sich bereits vorab genau, ob es die Umsetzung der Idee in dieser Form auch tatsächlich noch nicht gibt. Wichtig ist auch zu wissen, welche Teile der Idee genau in den schutzfähigen Bereich fallen. Hier lohnt sich eine regelmäßige Recherche, denn neue Umsetzungen von Ideen gibt es schließlich ständig.

Um später genau nachweisen zu können, dass die Idee auch von Ihnen stammt, dokumentieren Sie Ihre Arbeiten umfassend und genau. Bei wichtigen Verhandlungen oder Ähnlichem kann es auch nicht schaden, mehrere vertrauenswürdige Zeugen dabei zu haben.

3. Rat vom Rechtsanwalt holen

Im Zweifelsfall sollte auf jeden Fall ein Rechtsanwalt aufgesucht werden. Er kann genau Auskunft darüber geben, welche Möglichkeiten es gibt und welcher Schutz am besten geeignet ist. Zudem beantwortet er alle wichtigen Fragen und kann noch weitere Tipps zum Umgang mit der Idee geben.

Selbstaendig-in-Mitteldeutschland.de Blogcover zum Thema ideenschutz
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