Endlich auf eigenen Beinen – Wie stellen Sie als Kleinunternehmer eine Rechnung richtig?
Endlich auf eigenen Beinen stehen, keinem Chef mehr unterlegen sein sowie eigene Gewinne einfahren. Dies ist die Traumvorstellung von vielen Menschen, die eine Idee haben. Doch nicht immer kann aus einer Idee innerhalb weniger Stunden ein selbstlaufendes Geschäft werden. Gerade die Anfangsphase trägt dazu bei, dass Sie nur geringe Umsätze erfahren. Wer kein Gewerbe anmeldet und ebendiese geringen Umsätze vorweisen kann, der kann von der Kleinunternehmerregelung gebraucht machen.
Wann greift die Kleinunternehmerregelung? – Jetzt Zeit und Geld sparen
Die Kleinunternehmerregelung soll Freiberuflern und Selbstständigen mit einem geringen Umsatz helfen, schneller auf die Beine zu kommen. Daher wird zunächst einmal geprüft, ob Sie Ihr Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr die 17500 Euro nicht überstiegen hat. Zeitgleich darf das aktuelle Kalenderjahr die 50000 Euro Umsatz nicht übersteigen. Sind diese beiden Kriterien erfüllt, räumt Ihnen der Gesetzgeber eine Ausnahme von der Umsatzsteuer ein.
Sobald Sie den Antrag auf Befreiung von der Umsatzsteuer bei Ihrem Finanzamt vorgelegt haben, wird dieser geprüft. Nach der Genehmigung sind Sie nun von der Umsatzsteuer befreit. Hiermit geht nicht nur eine finanzielle Ersparnis einher. Vielmehr sparen Sie sich sehr viel bürokratischen Aufwand. Denn wer die Umsatzsteuer zahlen muss, der ist verpflichtet stetige Umsatzsteuervoranmeldungen auszuführen.
Zudem können Sie Ihre Rechnungen einfacher gestalten. Schließlich ist keine Umsatzsteuer auf die von Ihnen erbrachten Dienstleistungen oder Produkte zu entrichten.
Steuern: Voranmeldung, Vorsteuer und Ausnahmen für Kleinunternehmer
Abrechnen leicht gemacht
Die ersten Rechnungen wirken meist überfordernd. Denn es gilt eine große Anzahl an vorgeben, die von jeder Rechnung erfüllt werden muss. Daher ist es sinnvoll, eine Vorlage zusammenzustellen, die bereits als wichtigen Angaben enthält. Hierzu gehören zunächst einmal Ihr Name sowie die Anschrift des Unternehmens. Anschließend notieren Sie den Leistungsempfänger, also Ihren Kunden sowie dessen Anschrift. Weiterhin darf die Steuernummer nicht fehlen. Das Ausstellungsdatum der Rechnung sowie die fortlaufende Rechnungsnummer dienen als Mittelzeile der Rechnung. Im Folgenden listen Sie alle Dienstleistungen und Produkte auf, die verkauft wurden. Stückzahl, Preis pro Stück und Artikelbezeichnung sind zu nennen. Der Zeitpunkt der Lieferung ist unter der Gesamtsumme oder in der Kopfzeile bei den Adressen zu vermerken.
Nun schlüsseln Sie das Entgelt genauestens auf. Hierbei darf der Vermerk
„Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
nicht vergessen werden. Dies ist keine wörtliche Formulierung, die einzuhalten ist. Sinngemäß muss die Befreiung von der Umsatzsteuer jedoch genannt werden.
Zudem haben Sie stets die Möglichkeit, auf eine Rechnungsvorlage für Kleinunternehmer zum kostenlosen Download zurückzugreifen. Diese Vorlagen sind bereits nach allen gängigen Richtlinien gestaltet. So können Sie sicher sein, dass keine Hinweistexte oder wichtigen Angaben fehlen. Dennoch sollten Sie noch einmal genau über die Vorlage lesen. Sind alle bereits genannten Punkte auf der Rechnung vermerkt? Können Sie diese Vorlage mit ruhigem Gewissen einsetzen?
Seien Sie sich stets bewusst, dass Sie für Ihre Rechnungen die Verantwortung vor dem Finanzamt sowie einem eventuellen Buchprüfer übernehmen müssen.
Speichern Sie alle Rechnung nach der Erstellung unbedingt in einem unveränderlichen Dateiformat. Hierzu eignet sich pdf besonders gut. Ebenso ist es ein absolutes Muss, die Rechnungen auf einer Cloud, digital oder als Ausdruck aufzubewahren.
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