Mittelstandsrichtlinie: So läuft Gründungsberatung in Sachsen

Mit dem Förderprogramm „Gründungsberatung“ unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung der Gründung oder der Übernahme eines wettbewerbsfähigen Unternehmens. Dafür gibt es Zuschüsse für Beratungsleistungen, um Ihnen den Start in die Selbstständigkeit zu erleichtern.

Die Beratungsthemen können dabei von der Finanzoptimierung über die Unternehmenskonzeption bis hin zum Personalmanagement reichen. Nutzen Sie jetzt die Möglichkeiten einer Gründungsberatung und informieren Sie sich hier zu unserem Förderangebot.

Mittelstandsrichtlinie: Beratung/Coaching

Das Programm „Gründungsberatung“ ist auf die Gründung von wettbewerbsfähigen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit dem Ziel der Vollexistenz ausgerichtet. Der Freistaat Sachsen gewährt Zuschüsse bei der Inanspruchnahme von Beratungsleistungen, um Existenzgründern den Start in die Selbstständigkeit zu erleichtern. Sie profitieren bei nahezu allen unternehmerischen Fragen vom Sachverstand kompetenter Berater und erhalten Hilfe zur Selbsthilfe. Die richtige Beratung kann gerade in der Anfangsphase für den Erfolg Ihres Unternehmens entscheidend sein.

Lassen Sie sich zu folgenden Themen beraten

  • Sicherung und Optimierung der Finanzierung
  • Vorbereitung eines Vertriebs- bzw. Marketingkonzepts
  • Überarbeitung/ Weiterentwicklung Ihres Gründungs- bzw. Unternehmenskonzepts
  • Markterschließung
  • Standortsuche
  • Erarbeitung von operativen Unternehmenszielen/ -strategien
  • Personalkonzeptentwicklung/ Maßnahmen zum Personalaufbau

Wer wird gefördert

Natürliche Personen, die sich durch Gründung eines Unternehmens oder durch Übernahme eines bereits bestehenden Unternehmens oder durch Ausweitung eines Nebenerwerbs zum Vollerwerb selbständig machen wollen. Der Hauptwohnsitz des Antragstellers muss sich in Sachsen befinden.

Was wird gefördert

Beratungen zum Start in die Selbständigkeit zu wirtschaftlichen, technischen, finanziellen und organisatorischen Fragen. Von der Förderung ausgenommen sind Beratungsleistungen, die sich im Wesentlichen auf Rechts-, Versicherungs-, Patent- oder Steuerfragen beziehen.

Voraussetzung

Die Unternehmensgründung oder Unternehmensübernahme darf bis zum Abschluss der Gründungsberatung noch nicht erfolgt sein.

Jetzt anmelden für eine SAB-Förderung

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    Für eine Beratung oder ein Coaching durch die Sächsische AufbauBank (SAB) gemäß der Mittelstandsrichtlinie stellen wir in Ihrem Namen einen Antrag auf öffentliche Förderung. Nach Bewilligung Ihres Antrages erhalten Sie einen Bescheid.

    Die Besonderheit: Diese Förderung zum Start in die Selbständigkeit ist für Sie völlig kostenfrei oder bezuschusst! In diesem Beitrag finden Sie weitere Infos.

    Die Bedingung: Sie müssen in Sachsen Ihren Sitz haben und dürfen noch nicht gegründet haben. Sie haben bereits gegründet oder leben woanders?
    Hier klicken für andere Förderprogramme!

    Beantragen Sie jetzt Ihre Förderung

    Keine Sorge - wir kümmern uns bei den Behörden um den Papierkram. Füllen Sie folgendes Formular aus, dann melden wir uns bei Ihnen und begleiten Sie auf dem weiteren Weg!

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    Ihre Angaben:

    Bitte sorgfältig ausfüllen. Sie erreichen uns auch vor Ort:
     

    Mitteldeutschland

    Mail | Tel.: 0174 / 402 78 15
     

    Sachsen (Dresden)

    Website | Mail | Tel.: 0351 / 873 211 16
     

    Sachsen-Anhalt (Halle)

    Website | Mail | WhatsApp | Tel.: 0345 / 200 02 08
     

    Thüringen (Weimar)

    Website | Mail | Tel.: 0364 / 385 12 21

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