#Groko: Folgen für Selbstständige in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen?
CDU, CSU und SPD haben sich nach intensiven Verhandlungen auf einen gemeinsamen Koalitionsvertrag verständigt. Der Koalitionsvertrag muss nun noch von den SPD-Mitgliedern angenommen werden. Unser Dachverband Bund der Selbständigen Deutschland e.V. hat sich angeschaut, was die Große Koalition für die Selbständigen bedeutet.
Altersvorsorgepflicht für Selbständige
Die Große Koalition wird eine Altersvorsorgepflicht für Selbständige einführen. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu:
„Um den sozialen Schutz von Selbstständigen zu verbessern, wollen wir eine gründerfreundlich ausgestaltete Altersvorsorgepflicht für alle Selbstständigen einführen, die nicht bereits anderweitig obligatorisch (z. B. in berufsständischen Versorgungswerken) abgesichert sind. Grundsätzlich sollen Selbstständige zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und – als Opt-out-Lösung – anderen geeigneten insolvenzsicheren Vorsorgearten wählen können. Wobei diese insolvenz- und pfändungssicher sein und in der Regel zu einer Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus führen müssen.“
Vollkommen unklar ist zurzeit wie die genaue Ausgestaltung aussieht, welche Vorsorgearten als „geeignet“ klassifiziert werden, welche Übergangsfristen es geben wird und ob eine Altersgrenze eingeführt wird. Dies alles wird im Gesetzgebungsprozess entschieden, in dem sich der Bund der Selbständigen Deutschland e.V. mit seinen Argument konstruktiv einbringen wird.
Senkung der Mindestkrankenversicherungsbeiträge
Es besteht für Selbständige die Möglichkeit sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Diese Option ist durch einen sehr hohen Mindestversicherungsbeitrag unattraktiv. Dies liegt an der Bemessungsgrundlage für die Mindestkrankenversicherungsbeiträge, die heute bei 2283,75 Euro liegt. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu:
„Um kleine Selbständige zu entlasten, werden wir die Bemessungsgrundlage für die Mindestkrankenversicherungsbeiträge von heute 2283,75 Euro auf 1150 Euro nahe zu halbieren.“
Dies ist eine klare Zusage, deren zeitnahe Umsetzung wir einfordern.
Verbesserungen bei Statusfeststellungsverfahren
Das Statusfeststellungsverfahren wird angewendet um zu erkennen, ob ein Auftragnehmer seine Tätigkeit für einen Auftraggeber im Einzelfall selbständig oder als abhängig beschäftigt ausübt. Die aktuelle Art und Weise wie das Statusfeststellungsverfahren durchgeführt wird führt in der Praxis für viele Selbständige zu großen Problem. Häufig wird ihnen der Status als Selbständige abgesprochen. Gegen diese Praxis protestiert der Bund der Selbständigen seit längerer Zeit. Das Thema Statusfeststellungsverfahren soll nun bearbeitet werden. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu:
„Das Statusfeststellungsverfahren für Selbstständige wollen wir vereinfachen und zwischen den unterschiedlichen Zweigen der Sozialversicherung widerspruchsfrei ausgestalten.“
Auch hier ist die Ausgestaltung aktuell noch nicht klar, allerdings haben wir und andere Wirtschaftsverbände bereits Vorschläge erarbeitet, wie ein transparentes und vereinfachtes Statusfeststellungsverfahren aussehen könnte. Dieses Thema wird der Bund der Selbständigen Deutschland mit der Großen Koalition intensiv diskutieren.
Bürokratieabbau
Im Koalitionsvertrag finden sich verschiedene Ansätze zum Abbau von Bürokratie für Unternehmen. Dabei soll es eine Erleichterung für Existenzgründer geben. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu, dass man Gründungskultur in Deutschland fördern wolle, indem bspw. im ersten Jahr die Bürokratiebelastung runtergeschraubt wird, konkret:
„Im Rahmen eines Bürokratieabbaugesetzes III werden wir insbesondere die Statistikpflichten verringern. Wir schaffen Strukturen, die Neugründer und Nachfolger in der Start- und Übergangsphase unterstützen. Europäische Vorgaben werden wir nicht mit zusätzlichen bürokratischen Belastungen versehen. Auf europäischer Ebene setzen wir uns für die Einführung des Prinzips „One in, one out“ ein.“
Damit das keine hohle Phrase bleibt, werden wir zusammen mti dem Bund der Selbständigen konkrete Ideen für den Abbau von Bürokratie erarbeiten und damit an die Große Koalition herantreten.
Fördermittel
Wir kritisieren seit längerem die Tatsache, dass die Beantragung und der Abruf von Fördermitteln sehr kompliziert und aufwändig sind. Die Große Koalition hat diese Kritik aufgenommen und möchte hier Verbesserungen erzielen. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu:
„Wir wollen, dass Unternehmen etwa mit Hilfe eines „One-Stop-Shop“ und mehr Transparenz in der Förderlandschaft schnell und unbürokratisch gegründet werden können.“
Alles zum Thema Fördermittel aus einer Hand bleibt weiterhin unser Ziel, bei der Umsetzung werden wir die Große Koalition konstruktiv unterstützen.
E-Government
Um den Abbau von Bürokratie voranzutreiben und Verwaltungstätigkeiten für Selbständige zu erleichtern, setzen wir uns für die Stärkung der digitalen Verwaltung, des sogenannten E-Governments, ein. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu:
„Wir werden in einem digitalen Portal für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen einen einfachen, sicheren und auch mobilen Zugang zu allen Verwaltungsdienstleistungen ermöglichen.“
„Wir errichten eine E-Government-Agentur, die gemeinsam schneller als bisher für alle föderalen Ebenen Standards sowie Pilotlösungen entwickelt.“
„Wir führen eine vollständig elektronische Vorgangsbearbeitung in der öffentlichen Verwaltung (E-Akte) zügig ein.“
Mit Blick auf das Potenzial zur Entlastung von Selbständigen werden wir über den Bund der Selbständigen die Verstärkung des E-Governments aktiv begleiten.
Fazit: Koalitionsvertrag greift einige Themen für Selbständige auf
Als aktive Interessenvertretung wird sich der BDS Deutschland in die Meinungsbildung konstruktiv einbringen und die Gesetzgebung aus Sicht der Selbständigen vertreten. Sie können uns mit Ihrer Mitgliedschaft in einem der Landesverbände unterstützen!
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