Steuern: Voranmeldung, Vorsteuer und Ausnahmen für Kleinunternehmer

In Deutschland besteht für Unternehmen aller Rechtsformen die Pflicht, Umsatzsteuer abzuführen. Es handelt sich um einen durchlaufenden Posten, bezahlen müssen die Steuer die Endverbraucher. Wer sich selbstständig machen will, mit oder ohne Eigenkapital, sollte sich zuvor über die konkreten Regelungen informieren. Ansonsten schreitet das Finanzamt ein, es drohen Zwangsgeld und eventuell sogar ein Bußgeld.

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung

Grundsätzlich müssen Unternehmen die Umsatzsteuer, welche sie ihren Kunden in Rechnung stellen, an das Finanzamt abführen. Beim Formulieren der Rechnungen dürfen sie diesen Posten nicht vergessen. Der Staat verlangt die Umsatzsteuer auf den Rechnungsbetrag auch, wenn Selbstständige die Steuer nicht eingefordert haben. Sie sind zudem verpflichtet, vierteljährlich die Höhe der eingenommenen Umsatzsteuer dem Finanzamt zu melden. Auf der Basis dieser Umsatzsteuer-Voranmeldung erfolgt eine Steuerfestsetzung, den Betrag müssen sie überweisen beziehungsweise per Lastschrift einziehen lassen. Ein Mal im Jahr geben sie eine Umsatzsteuererklärung ab.

Was Vorsteuer bedeutet

Die Umsatzsteuer soll ausschließlich die Endkunden belasten. Deshalb müssen Unternehmen keine Umsatzsteuer stemmen, wenn sie Einkäufe tätigen oder Dienstleistungen beauftragen. Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder verzichtet der Aussteller der Rechnung auf das Ausweisen der Umsatzsteuer. Oder die gewerblichen Kunden bezahlen die Umsatzsteuer und verrechnen sie anschließend mit der eingenommenen Umsatzsteuer. Daraus kann ein Vorsteuerüberhang entstehen, in diesem Fall erhalten sie vom Finanzamt eine Erstattung.

Ausnahme für Kleinunternehmer: Wahlrecht

Der Gesetzgeber will Kleinunternehmern ihre Tätigkeit erleichtern, deswegen dürfen sie sich von der Steuerpflicht befreien lassen. Dieses Recht gilt gem. § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) für alle, die im vorangegangenen Jahr einen Umsatz bis zu 17.500 Euro verzeichneten und im aktuellen Kalenderjahr höchstens einen Umsatz von 50.000 Euro erwarten. Fachleute merken jedoch an, dass die Umsatzsteuerpflicht auch dank des Vorsteuerabzugs für Kleinunternehmer vorteilhaft sein kann. Sie sollten sich deshalb gründlich überlegen, ob sie sich befreien lassen wollen.

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